Erstberatung – immer eine gute Idee

Die Kanzlei bietet Ihnen eine Erstberatung im Erbrecht für € 200 (inclusive. MWSt, ohne Zusatzkosten).

Die Erstberatung verschafft einen ersten Überblick über den Sachverhalt und die möglichen rechtlichen Folgen.

Für den genannten Preis steht Ihnen mein fundiertes Erbrechtswissen zur Verfügung.

Wenn Ihnen der Rechtsrat genügt, dann hat es damit sein Bewenden.

Entweder sind Sie danach in der Lage, Ihren Fall selbst zu lösen, oder die Chancen stehen schlecht und von einer weiteren Rechtsverfolgung wird abgeraten.

Besteht weiterer Handlungsbedarf, helfe ich Ihnen gerne bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung.

Dieses Angebot gilt nicht in Fällen mit erhöhtem Haftungsrisiko.